Nebenkostenabrechnung 2025 erstellen
Wer über das Kalenderjahr abrechnet, muss die Abrechnung für 2025 dem Mieter bis zum 31.12.2026 zugehen lassen. Danach sind Nachforderungen ausgeschlossen, es sei denn, Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten (§ 556 Absatz 3 BGB).
Was 2025 anders ist
Grundsteuer nach neuem Recht
Für 2025 gilt erstmals das reformierte Grundsteuergesetz (§ 37 Absatz 1 GrStG). Für viele Vermieter wirkt sich die neu berechnete Grundsteuer damit zum ersten Mal in der Abrechnung aus. Sie gehört wie bisher zu den Betriebskosten (§ 2 Nummer 1 BetrKV) und darf umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht (§ 556 Absatz 1 BGB). Ohne andere Vereinbarung wird nach Wohnfläche verteilt (§ 556a Absatz 1 BGB), der Anteil leerstehender Einheiten bleibt bei Ihnen. Mehr zur Grundsteuer
Kabel- und Breitbandgebühren
Laufende Grundgebühren für Kabel- und Breitbandanschlüsse lässt § 2 Nummer 15 BetrKV nur bis zum 30. Juni 2024 als Betriebskosten zu. In der Abrechnung für 2025 haben sie deshalb keinen Platz mehr. Umlegbar bleiben etwa der Betriebsstrom der Verteilanlage und die Prüfung einer Gemeinschaftsantenne, bei Anlagen, die ab dem 1. Dezember 2021 errichtet wurden, auch diese nicht.
CO2-Kosten der Heizung
Heizen Sie mit Brennstoffen wie Erdgas oder Heizöl, teilen Sie die CO2-Kosten mit Ihren Mietern. Bei Wohngebäuden hängt Ihr Anteil vom CO2-Ausstoß des Gebäudes je Quadratmeter Wohnfläche ab und liegt zwischen 0 und 95 Prozent (§ 5 CO2KostAufG mit Anlage). Für 2025 beträgt der CO2-Preis 55 Euro je Tonne, nach 45 Euro im Vorjahr (§ 10 Absatz 2 BEHG).
Weisen Sie den Anteil des Mieters, die Einstufung und die Berechnungsgrundlagen in der Heizkostenabrechnung nicht aus, darf der Mieter seinen Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent kürzen (§ 7 Absatz 3 und 4 CO2KostAufG).
Was Sie brauchen
- Alle Rechnungen und Bescheide für 2025, etwa Grundsteuer, Wasser, Müll, Versicherung und Hausstrom
- Die Vorauszahlungen, die jeder Mieter 2025 tatsächlich gezahlt hat
- Wohnflächen, Personenzahlen und die im Mietvertrag vereinbarten Verteilerschlüssel
- Die Heizkostenabrechnung des Messdienstes, wenn ein Dienstleister Heizung und Warmwasser abrechnet
- Bei einem Mieterwechsel das Ein- und Auszugsdatum und möglichst die Zählerstände zum Wechsel
So geht es mit estateco
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Unterlagen hochladen
Mit der Turbo-Einrichtung laden Sie Exposé, Mieterliste und Mietverträge hoch, bis zu zehn Dateien je Durchgang. Die KI schlägt daraus Immobilie, Einheiten, Mieter und Verträge vor. Sie prüfen die Vorschau und legen dann an. Rechnungen können Sie dabei gleich als Belege am Objekt ablegen.
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Belege prüfen
Beim Hochladen liest die KI Betrag, Datum, Kostenart und Umlagefähigkeit aus. Jeder so erkannte Beleg bleibt als „Zu prüfen“ markiert, bis Sie ihn bestätigen oder korrigieren. Kabel- und Breitbandgebühren führt estateco als eigene Kostenart, die nicht umgelegt wird.
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Abrechnung erstellen
Der Abrechnungsassistent führt Sie von Jahr und Objekt über Belege und Verteilerschlüssel bis zu den gezahlten Vorauszahlungen. Er berücksichtigt Leerstand, Mieterwechsel und die CO2-Aufteilung. Für jede Kostenart steht in der Abrechnung, mit welchem Schlüssel und Anteil sie verteilt wurde. Das Ergebnis können Sie anpassen und als PDF herunterladen.
Was es kostet
Die Nebenkostenabrechnung ist in jedem Plan enthalten, Pläne gibt es ab 9,90 € im Monat inklusive MwSt. Die ersten 14 Tage sind kostenlos, im Test mit bis zu 100 Einheiten und einem Bankkonto. Eine Kreditkarte brauchen Sie dafür nicht.
Häufige Fragen
Reicht es, die Abrechnung am 31. Dezember abzuschicken?
Nein. § 556 Absatz 3 BGB verlangt, dass die Abrechnung dem Mieter bis zum Ablauf der Frist mitgeteilt ist. Sie muss ihn also bis zum 31.12.2026 erreicht haben. Planen Sie Postlaufzeiten ein und halten Sie fest, wann und wie die Abrechnung zugegangen ist.
Was gilt, wenn der Mieter ein Guthaben bekommt?
Die Frist gilt für jede Abrechnung, auch wenn sie mit einem Guthaben endet (§ 556 Absatz 3 Satz 2 BGB). Ausgeschlossen ist nach Ablauf der Frist nur die Nachforderung des Vermieters (Satz 3). Ein Guthaben steht dem Mieter also auch bei einer verspäteten Abrechnung zu.
Für welche Mietverhältnisse gilt die Frist?
Für Wohnraummietverhältnisse, in denen Betriebskosten als Vorauszahlung vereinbart sind. Bei einer Betriebskostenpauschale wird nicht jährlich abgerechnet (§ 556 Absatz 2 BGB), und für Gewerbemiete gilt § 556 BGB nicht unmittelbar.
Diese Seite gibt den Gesetzestext für den Normalfall wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Grundlagen: § 556 und § 556a BGB, § 2 BetrKV, § 37 GrStG, §§ 5 und 7 CO2KostAufG, § 10 BEHG, jeweils im Wortlaut nachgelesen. Stand: Oktober 2026.
Ausführlicher im Ratgeber: Frist der Nebenkostenabrechnung und Grundsteuer umlegen.